Umfassende Regelungen im Goldhandel
Mit dem in der heutigen Ausgabe des Amtsblatts veröffentlichten Beschluss des Präsidiums zur Änderung des Beschlusses Nr. 32 zur Verteidigung des Wertes der türkischen Währung wird die Ausfuhr oder Einfuhr von Edelmetallen, Edelsteinen und Waren aus der Türkei im Rahmen des Außenhandelsregime.
Gemäß der neuen Verordnung kann die Einfuhr von Standard- und Nicht-Standard-verarbeiteten Edelmetallen nur durch die CBRT und Edelmetall-Zwischeninstitute erfolgen. Diese zwischengeschalteten Institutionen müssen die von ihnen importierten Edelmetalle innerhalb von 3 Werktagen an Borsa İstanbul AŞ liefern.
Im Rahmen des inländischen Verfahrensregimes für nicht standardmäßige unverarbeitete Edelmetalle und verarbeitete Edelmetalle wird die Einfuhr von Edelsteinen und Waren in die Türkei im Rahmen des Außenhandelsregimes frei sein.
INLÄNDISCHER VERKAUF
Mit dem Beschluss wurden auch Regelungen zum inländischen Verkauf von Edelmetallen getroffen.
Dementsprechend dürfen im Inland nur die Raffinerien gehandelt werden, die von der Generaldirektion der Münzprägeanstalt und dem Schatzamt zugelassen sind, und die standardmäßigen unverarbeiteten Edelmetalle, die von den Raffinerien hergestellt werden, die in der von Borsa Istanbul AŞ veröffentlichten Liste der Raffinerien aufgeführt sind.
Es wird möglich sein, unverarbeitete Standard-Edelmetalle und bedruckte Edelmetalle durch Raffinerien, zwischengeschaltete Institutionen für Edelmetalle und autorisierte Institutionen und autorisierte Schmuckunternehmen, die vom Schatzamt betrieben werden dürfen, zu kaufen und zu verkaufen.
Nicht standardmäßig verarbeitete Edelmetalle können nicht an Personen mit Wohnsitz in der Türkei verkauft werden, mit Ausnahme von vom Handelsministerium autorisierten Schmuckgeschäften. Beim An- und Verkauf von gedruckten Edelmetallen wird die Bedingung angestrebt, dass sie im Land nur von den Raffinerien und Münzstätten hergestellt werden, für die eine Betriebserlaubnis des Finanzministeriums erteilt wird.
Die Zentralbank und die zwischengeschalteten Institutionen für Edelmetalle führen die inländischen Erstverkaufsprozesse der unverarbeiteten Edelmetalle durch, die sie in die Borsa Istanbul importieren.
Mit Ausnahme von Schmuck und Ziergegenständen wird die Börse bestimmen, welche Arten von Edelmetallen verarbeitet werden und welche Märkte gebildet werden.
BEGRENZUNG AUF WERTVOLLE GEGENSTÄNDE MIT DEM PASSAGIER
Passagiere können ihre Habseligkeiten aus Edelmetallen und Edelsteinen, die 15.000 Dollar nicht überschreiten und keinen kommerziellen Zwecken dienen, ins Land bringen und ins Ausland mitnehmen.
Die Ausfuhr von Schmuck mit höherem Wert hängt von der Deklaration bei der Ankunft oder der Dokumentation seines Kaufs aus der Türkei ab.
Gemäß der der Entscheidung hinzugefügten nicht fortlaufenden Angelegenheit können nicht standardmäßige unbearbeitete Edelmetalle und bedruckte Edelmetalle, die im Land nicht gehandelt werden können, von der Münze, Edelmetall-Zwischeninstituten und Schmuckunternehmen bis zum 31. Dezember gekauft werden. Nach diesem Datum können Edelmetalle nur noch von der Münze gekauft werden.