SGK: Sozialversicherungsleistungen gelten in Elazig, wie in 10 Provinzen.

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Die Sozialversicherungsanstalt (SGK) erinnerte daran, dass Elazığ, das von den Beben betroffen war, auch in den Geltungsbereich des Sozialversicherungs- und allgemeinen Krankenversicherungsgesetzes aufgenommen wurde, wodurch die entsprechende Frage zwischen dem 6. Februar und dem 31. Juli ausreichend erzwungen wurde.

In der Stellungnahme der SGK „Gemäß vorgenanntem Beschluss ist die Bekanntmachung über die ‚Zahlungsfristen der Prämienschulden und Verschiebung der Vorlagefrist der gegenüber dem Institut abzugebenden Angaben, Unterlagen und Erklärungen‘ vom 09.02.2023 in Die Erklärungen im Ankündigungsbereich der Adresse www.sgk.gov.tr ​​gelten auch für die Provinz Elazig.

Mit der Ankündigung der Institution vom 9. Februar Adana, Adıyaman, Diyarbakır, Gaziantep, Hatay, Kahramanmaraş, Kilis, Malatya, Osmaniye und Şanlıurfafür „höhere Gewalt“ wurde erklärt und den Bürgern in diesen Provinzen wurden einige Erleichterungen in den Prozessen im Zusammenhang mit der sozialen Sicherheit gebracht.

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