‚Schadensfeststellungsentscheidung‘ des Ministeriums: ‚Innerhalb von 1 Monat…‘

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Die Türkei wurde von Erdbeben in Kahramanmaraş erschüttert. Mehr als 42.000 Menschen kamen bei der Katastrophe ums Leben, Tausende wurden obdachlos.

Während die Trümmerentfernung in der Erdbebenzone fortgesetzt wird; Eine neue Erklärung kam vom Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel zu Schadensbewertungsstudien.

In einer Mitteilung des Ministeriums „Schadensbewertungsstudien basieren auf Beobachtungsanalysen wie in der gesamten Weltliteratur. Bei dieser Untersuchung werden die Schäden berücksichtigt, die an tragenden Elementen der Gebäude wie Säulen, Vorhängen, Balken und nicht tragenden Elementen wie Trennwänden auftreten Wände und Verkleidungen werden bestimmt. Gebäude sind unbeschädigt, leicht beschädigt, mittel beschädigt, stark beschädigt. werden als dringend abgerissen und abgerissen eingestuft.“es wurde gesagt.

In der Erklärung, dass unbeschädigte und leicht beschädigte Gebäude genutzt werden können, waren folgende Worte enthalten:

  • „Detaillierte Erschütterungsleistungen von mittelgeschädigten Gebäuden sollten ausgewertet werden. Gebäude mit schweren Schäden und dringend abzureißenden Gebäuden dürfen nicht beaufsichtigt genutzt und abgerissen werden. Sie können dies von diesen Adressen aus tun oder bei den mobilen Verbindungsstellen in Katastrophengebieten beantragen.
  • Es besteht eine 1-monatige Einspruchsfrist nach Bekanntgabe der Ergebnisse der Schadensfeststellung bei den Quartiermeistern. Innerhalb dieser Frist können unsere Bürgerinnen und Bürger Einsprüche bei E-Government- und Kontaktstellen beantragen, deren Ergebnisse durch Schadensfeststellung gemäß den Einspruchsanträgen verfestigt werden.
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