Erweiterung des Umfangs der Basis für Dieseldünger im Katastrophengebiet
Die entsprechenden Mitteilungen des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft wurden im Amtsblatt veröffentlicht und traten am 1. Januar in Kraft.
Dementsprechend wurden in der Verordnung, die nach den Erdbeben in Kahramanmaraş vom 6. Februar erlassen wurde, Adana, Adıyaman, Diyarbakır, Gaziantep, Hatay, Kahramanmaraş, Kilis, Malatya, Osmaniye und Şanlıurfa als Provinzen festgelegt, in denen Diesel- und Düngemittelzuschläge gezahlt würden in bar. Sie profitieren von der Grundlage der Benachrichtigung, „Die Provinzen, die aufgrund der Erdbeben vom 6. Februar beschädigt und zu Katastrophengebieten erklärt wurden“ geändert wurde. Daher wurde eine Änderung vorgenommen, um die Bauern in Elazig und Sivas im Bezirk Gürün einzubeziehen.
In den zum Katastrophengebiet erklärten Bundesländern für die Bewertung von Infrastrukturprojekten im Rahmen der Landentwicklungszuschläge und Anträge auf Eigenbewässerungszuschläge wurden auch die Bescheide zu den bis zum 8. Mai verlängerten Fristen geändert, obwohl es sich um Diesel und Dünger handelte.