Erdogan unterzeichnet: Der Beschluss über den Bau im Ausnahmezustand steht im Amtsblatt

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Mit dem Dekret wurden die Siedlungs- und Baumaßnahmen in den Provinzen im Rahmen des Ausnahmezustands festgelegt, der am 8. Februar mit Beschluss des Präsidenten ausgerufen wurde.

Dementsprechend sind an Orten, die aufgrund der Erdbeben in Kahramanmaraş vom 6. Februar als Katastrophengebiete mit Auswirkungen auf das allgemeine Leben gelten, die ständigen oder ständigen Siedlungsgebiete der von der Katastrophe Betroffenen; Die Aufgaben und Befugnisse der Disaster and Emergency Administration Presidency (AFAD) bezüglich der Festlegung neuer Siedlungen werden von Amts wegen festgelegt und den zuständigen Institutionen vom Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel unter Berücksichtigung von Kriterien wie der Entfernung mitgeteilt zur Verwerfungsgrenze, die Eignung der Basis und ihre Nähe zum Siedlungszentrum.

Bei dieser Bestimmung können im Bedarfsfall auch die im Anhang 16 des Weidegesetzes Nr. 4342 und des Forstgesetzes Nr. 6831 genannten Flächen genutzt werden. In diesem Zusammenhang werden Qualifikationsänderungen in den Bereichen, in denen Qualifikationsänderungen erforderlich sind, von Amts wegen vorgenommen, diese Stellen unter dem Namen des Finanzministeriums registriert und die Vorgänge den zuständigen Institutionen gemeldet.

An Orten, an denen Qualifikationsänderungen erforderlich sind, wenn es Flächen gibt, die im zusätzlichen 16. Element des Forstgesetzes festgelegt sind, wird das Schatzamt unbeweglich, mindestens das Doppelte dieser Fläche, der Generaldirektion für Forstwirtschaft zur Anlage von Wäldern zugewiesen.

BESTIMMUNGEN GELTEN NICHT

Im Geltungsbereich des 22. Punktes des Katastergesetzes gelten in den Orten, die als Katastrophengebiete mit Auswirkungen auf das allgemeine Leben gelten, mit Ausnahme derjenigen, deren Rechtsstreit fortgesetzt wird, und derjenigen, die absolut geworden sind, aber nicht im Grundbuch eingetragen sind, die Orte, die haben von der Bestimmung ausgenommen wurden, werden von den zuständigen Institutionen auf Antrag des Ministeriums für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel vorgenommen. In Übereinstimmung mit dem Zweck dieses Dekrets wird es im Namen des Finanzministeriums auf administrativem Weg registriert, ohne dessen Stellungnahme einzuholen.

Gemäß dem vom Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel zu genehmigenden Lageplan und der zu erteilenden Baugenehmigung gemäß dem geologischen Gutachten und dem Baugrundgutachten, ohne auf die Genehmigung des Plans und der Flächenwidmungsanträge zu warten das Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel, in den festgelegten Siedlungsgebieten einschließlich der dörflichen Siedlungsgebiete und in den bestehenden städtischen Gebieten. Antrag gestellt wird.

In den vom Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel genehmigten Plänen und Parzellierungsplänen in diesen Gebieten werden die Entscheidungen über die Aussetzung, Ankündigung und Einwände in den Planungs- und Parzellierungsverfahren des Flächenwidmungsgesetzes nicht umgesetzt. In diesen Gebieten können Grundstücks- oder Flächenwidmungsrechte ganz oder teilweise auf ein anderes Gebiet übertragen werden. Diese Rechte können bei Clearing- und Tauschprozessen verwettet werden.

KEINE GEBÜHREN

Pläne, Unterteilungen, Baugenehmigungen, Übertragungen von Grundstücks- oder Bebauungsrechten, Tausch- und Tauschverfahren und aufgrund dieser Verfahren ausgestellte Papiere sind von Stempelsteuer, Fotos, Gebühren und Kostenbeteiligungen befreit. Aufgrund dieser Prozesse werden der Preis, der revolvierende Fondspreis und alle Preise unter einem zufälligen Namen nicht berechnet.

In den vom Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel festgelegten diskontinuierlichen oder endgültigen Siedlungsgebieten die im Weidegesetz ausreichend erteilten Genehmigungen, die gemäß dem Forstgesetz erteilten Genehmigungen, die Mietverträge der Erholungsgebiete, Waldparks und Immobilien gepachtet von der Generaldirektion Forstwirtschaft gemäß dem Gesetz über staatliche Ausschreibungen und im Rahmen des Weidegesetzes. Änderungen des Zuteilungsziels der Gebiete, die im Zuteilungsziel geändert wurden, aber nicht auf den Namen des Finanzministeriums in der Eigentumsurkunde eingetragen sind, gelten als von Amts wegen aufgehoben oder entsprechend dem Interesse der darin angegebenen Zuteilungsgebiete beendet Geltungsbereich des 8. Elements des Tourismusförderungsgesetzes.

Der Initiativteil der Bergbaulizenzgebiete, die den diskontinuierlichen oder bestimmten Siedlungsgebieten entsprechen, die vom Ministerium für Umwelt, Städtebau und Klimawandel festgelegt wurden, ausgenommen die Lizenzen für die Ausschreibungen mit den Regeln zur Herstellung mittlerer und extremer Arbeiten, die im geregelt sind Geltungsbereich des dritten Absatzes des 30. Artikels des Berggesetzes. Mit der Entscheidung des Ministeriums gilt die Bergbaulizenz ab dem Datum der Entscheidung von Amts wegen als fahrlässig.

Wenn das vorübergehende oder endgültige Siedlungsgebiet die gesamte Lizenz umfasst, gilt die Bergbaulizenz ab dem Datum der Entscheidung des Ministeriums für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel als von Amts wegen aufgehoben. In den in Absatz 1 genannten Bereichen kann das Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel für die in den Antrag aufzunehmenden Immobilien im Zusammenhang mit öffentlichen Einrichtungen und Organisationen und für alle anderen Immobilien, die Gegenstand der Enteignung sind, eine Phasen- oder Schnellenteignungsentscheidung treffen zum Privateigentum.

Die Enteignungsprozesse werden vom Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel oder der Mass Housing Management Presidency (TOKİ) durchgeführt. Die enteigneten Immobilien werden auf Antrag des Ministeriums für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel oder TOKİ unter dem Namen des Finanzministeriums registriert.

Im An- und Abmeldeverfahren wird das Steuerverhältnis der Eigentümer wegen dieser Immobilie nicht abgefragt. Das Grundbuchamt benachrichtigt jedoch das zuständige Finanzamt. Nach der Anmeldung kann in diesen Bereichen mit Bautätigkeiten begonnen werden. Die Bewertung der auf den Namen des Finanzministeriums eingetragenen Immobilien erfolgt durch konzessionierte Immobilienbewertungsinstitute, die nach dem Kapitalmarktgesetz zugelassen sind, spätestens innerhalb eines Monats ab dem Tag der Eintragung.

Der festgelegte Preis wird dem Zivilgericht erster Instanz vom Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel oder TOKİ vorgelegt, und dieser Preis wird auf der vom Gericht bestimmten Bank hinterlegt, um an die im Titel eingetragenen Immobilieneigentümer gezahlt zu werden Urkunde vor der Anmeldung. Der eingezahlte Betrag wird in ein vierteljährliches Festgeldkonto umgewandelt und zusammen mit einem allfälligen Gewinn an den Begünstigten ausgezahlt. Die Entscheidung über die Zahlung des Preises wird den Eigentümern der Immobilie vom Gericht mitgeteilt.

ES WIRD AUF DEM PREIS DER IMMOBILIE WEITERGEHEN

Die Sicherungsmaßnahmen, Enteignungen, Hypotheken, Sicherungspfändungen, Beschlagnahmen und Nießbrauchsrechte sowie alle Verbots- und Sperrvermerke im Grundbuch vor der Eintragung des Grundstücks setzen sich auf den Kaufpreis des Grundstücks fort; Die Rechte und Anmerkungen im Grundbuch werden von der Grundbuchdirektion auf Antrag des Ministeriums für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel oder TOKİ von Amts wegen gelöscht und die Situation wird dem Rechteinhaber mitgeteilt.

Kann nach Zahlung des Preises in den zu führenden Vergleichsverhandlungen keine Einigung über diesen Preis erzielt werden, gelten die Entscheidungen des Enteignungsgesetzes über die Festsetzung und Registrierung des Preises. Im Rahmen dieses Absatzes werden diejenigen, für die ein Zeitraum von den Immobilien öffentlicher Einrichtungen und Organisationen genommen wird, von Amts wegen unter dem Namen des Finanzministeriums registriert. Der Preis der Immobilie wird innerhalb von 60 Tagen nach dem Registrierungsverfahren gemäß den Entscheidungen des 30. Elements des Enteignungsgesetzes festgelegt. In Fällen, in denen dieser Absatz keine Entscheidung enthält, werden die Entscheidungen des Enteignungsgesetzes angewendet.

Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel; Sie wird ermächtigt, alle Arten von Bauten einschließlich In- und Suprabauten zu errichten oder zu lassen, Grundstücksanteile zu bestimmen, Typen zu ändern, Wohnungseigentum und Wohnungseigentum zu begründen. Diese Anträge können in Zusammenarbeit mit den angeschlossenen, verbundenen und angeschlossenen Institutionen, Organisationen und deren Tochtergesellschaften des Ministeriums für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel sowie den Verwaltungen, die dem Gesetz über die öffentliche Auftragsvergabe unterliegen, durchgeführt werden. Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel, verbundene, verbundene und verbundene Institutionen, Organisationen und deren verbundene Unternehmen und die Genehmigungsphase von TOKİ in Bezug auf die in diesem Geltungsbereich festgelegten Arbeiten und Prozesse und welche dieser Arbeiten und Prozesse von TOKİ und anderen Institutionen durchgeführt werden , Organisationen und deren Partner. wird zur Feststellung ermächtigt

WOHNUNG UND ARBEITSPLATZ KANN BAUEN

von AFAD; Wohn-, Arbeits- und Infrastruktureinrichtungen und dazu erforderliche Karten, Vermessungen, Projekte, Bebauungspläne aller Art und Maßstäbe können im Rahmen der im Rahmen dieses Elements zu unterzeichnenden Protokolle, Ingenieurleistungen für Parzellierungen oder Wohnungen erbracht werden oder Arbeitsplätze, die zur Übergabe an Begünstigte gebaut wurden, können bei diesen Verwaltungen erworben werden.

In diesem Zusammenhang wird AFAD in der Lage sein, Ressourcen an das Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel und seine angeschlossenen, verbundenen und angeschlossenen Institutionen, Organisationen und deren Tochtergesellschaften zu übertragen. In Bezug auf die durchzuführenden Arbeiten und Prozesse werden die Methoden der ungefähren Kostenermittlung des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen und die Entscheidungen des Unterabsatzes (c) des ersten Absatzes der 62. Ausgabe nicht angewendet, sofern das Vorprojekt abgeschlossen ist. Der Beteiligungsanteil und die technische Infrastrukturgebühr werden nicht von allen Prozessen im Zusammenhang mit Fertigungsarbeiten und Infrastruktur erhoben.

In- und ausländische Einzelpersonen, Institutionen und Organisationen können an den vom Ministerium anzugebenden Orten und in Übereinstimmung mit den vom Ministerium festzulegenden Typprojekten Häuser und Arbeitsplätze bauen oder bauen lassen, um den Wohnungs- und Arbeitsplatzbedarf zu decken im Erdbebengebiet und als Spende an das Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel. In diesem Zusammenhang werden die dem Ministerium gespendeten Wohnungen und Arbeitsplätze an AFAD zur Übergabe an die Begünstigten übertragen.

In diesen Gebieten werden Erdgas-, Strom-, Wasser-, Abwasser- und Behandlungsanlagen, Abfallverarbeitungsanlagen, Verbindungen und alle anderen Infrastrukturinvestitionen von den zuständigen Institutionen, Organisationen und Vertriebsunternehmen abgeschlossen, bis die Produktion der Überbauung abgeschlossen ist.

IN DEN VOM GOVERNOR BESTIMMTEN GEBIETEN AUSZUFÜHREN

Mit dem Ziel, die Ressourcen bereitzustellen, die für die im Rahmen dieses Elements angegebenen Arbeiten und Prozesse benötigt werden, stellt das Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel inmitten der dem Ministerium angeschlossenen, verbundenen und angeschlossenen Institutionen, Organisationen und deren verbundene Unternehmen und revolvierende Fondsunternehmen, mit Zustimmung des Ministers für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel und des zuständigen Managements. Ressourcentransfers können durch Erfassung des Verbrauchs im Budget erfolgen.

Im Rahmen des Gesetzes über die Umgestaltung katastrophengefährdeter Gebiete kann der im Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel beschäftigte Mitarbeiter vom Ministerium für die in diesem Erlass festgelegten und vom Ministerium durchgeführten Arbeiten und Prozesse eingesetzt werden, seine Tochtergesellschaften und verbundenen Institutionen und deren Tochtergesellschaften.

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