Die Zahl der Leiharbeiter, die bei der Transformation von Katastrophenrisikogebieten eingesetzt werden sollen, wurde erhöht.
Gemäß der im Amtsblatt veröffentlichten Entscheidung des Präsidenten wurden im Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel Änderungen in der Praxis der Umgestaltung von Gebieten mit Katastrophenrisiko in Bezug auf die Beschäftigung von Vertragsarbeitern vorgenommen.
Dementsprechend stieg die Zahl der einzustellenden Vertragsingenieure von 157 auf 542, die Zahl der Architekten von 70 auf 110, die Zahl der Stadt- und Regionalplaner von 72 auf 102, die Zahl der Rechtsanwälte von 46 auf 76 und die Zahl der Experten von 50 auf 65 erhöht.
Die Entscheidung „das Bestehen der vom Ministerium abzulegenden oder abzuhaltenden Prüfung“, die in der Mitte der in dieser Mitte anzustrebenden Regelungen steht, wird bis zum 30.06.2024 nicht gebunden.