Die Klage der SADAT gegen den Autor unserer Zeitung Mine Kırıkkanat wurde abgewiesen: „Im Rahmen der Pressefreiheit“
In der Klage gegen den Autor unserer Zeitung, Mine Kırıkkanat Kırıkkanat, wurden die Worte „die Scharia-Armee im Hinterhalt“ und „die Scharia-Armee SADAT, die unter Verstoß gegen die Verfassung der Republik Türkei gegründet wurde“ in der Kolumne als zitiert Gründen reichte SADAT eine Klage auf moralischen Schadensersatz aufgrund der oben genannten Bedingungen ein.
Die mit Gründen versehene Entscheidung enthielt folgende Bestimmungen:
„Dieser Rahmen, in dem umstritten ist, ob die von Mine Kırıkkanat verfasste Kolumne im Rahmen der Presse- und Meinungsfreiheit bleibt, kann die Tagesordnung des Landes beschäftigen und von allen befolgt werden, zusätzlich zu der Tatsache, dass der Kläger Die Verpflichtung des Unternehmens, als in der Öffentlichkeit anerkannte und bekannte juristische Person Kritik auszuhalten, ist mehr als üblich. Das Verfassungsgericht begründete dies damit, dass die Veröffentlichung der Kolumne in den Bereich der Meinungs- und Pressefreiheit fallen solle, zu den Angelegenheiten des öffentlichen Interesses und des gesellschaftlichen Interesses gehöre und dass die Meinungsfreiheit auch für Nachrichten und Ideen gelten solle die gegensätzlich, auffallend und verstörend sind, weil sie von übergeordnetem öffentlichen Interesse sind. Im Einklang mit der Rechtsprechung des Kassationsgerichtshofs und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte wurde der Fall abgewiesen.“