Das Handelsministerium kann in großen Fällen Ratenzahlungen vereinbaren
Die Verordnung des Handelsministeriums, die die Verordnung über die im Einzelhandel anzuwendenden Grundsätze und Räte ändert, wurde in der heutigen Ausgabe des Amtsblatts veröffentlicht.
Mit der Verordnung wurde das Handelsministerium zu Ratenzahlungen gemäß der Änderung zum Thema „Installierter Verkauf von Einzelhandelsgeschäften an Verbraucher“ mit der Nummer 12/B ermächtigt.
Dementsprechend wird das Handelsministerium ermächtigt, die Entscheidung zu ändern, die die Ratenzahlungsfrist mit 12 Monaten beim Verkauf von Waren und Dienstleistungen in Raten, mit Ausnahme von Privatverkäufen, mit einer Unterbrechungsperiode im Landkreis, der Provinz, der Region oder dem Land beendet Niveau während Katastrophenzeiten und in anderen Ausnahmefällen, oder um zusätzliche Beschränkungen zu diesem Thema aufzuerlegen.