Ausweitung des Anwendungsbereichs der Mehrwertsteuer auf Container- und Fertigbauten
Der Präsidialbeschluss über die Änderung des Beschlusses über die Bestimmung der auf Waren und Dienstleistungen anzuwendenden Mehrwertsteuersätze ist nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft getreten.
Mit der Ergänzung des Beschlusses um die diskontinuierliche Frage wurde beschlossen, den Mehrwertsteuersatz von 1 Prozent einschließlich Montage und Montage auf die Lieferungen von vorgefertigten Strukturen und Containern anzuwenden, die in Provinzen und Bezirken verwendet werden sollen, die aufgrund der Erdbeben für unglaublich erklärt wurden bis Ende des Jahres als „Katastrophe des Jahrhunderts“ bezeichnet.
In dem am 14. Februar veröffentlichten Beschluss des Präsidiums wurde vorgesehen, dass auf die Lieferung von vorgefertigten Strukturen und Containern an die Katastrophenopfer und die im ersten Absatz des 17. Artikels der Mehrwertsteuer aufgeführten Institutionen und Organisationen 1 Prozent Mehrwertsteuer erhoben wird Gesetz, das in den Provinzen anzuwenden ist, in denen der Notstand ausgerufen wurde, bis zum 31. Dezember.