Aufschub von Kreditraten von Walddorfbewohnern und Kooperativen im Erdbebengebiet
Die Verstärkungsmaßnahmen für 11 Provinzen, die von den Beben der Stärke 7,7 und 7,6 in Kahramanmaraş betroffen waren, werden fortgesetzt.
Die Verordnung der Generaldirektion für Forstwirtschaft zur Änderung der Verordnung über die Aktivitäten zur Unterstützung der Entwicklung von Walddorfbewohnern wurde im Amtsblatt veröffentlicht.
VERZÖGERT BIS 31. DEZEMBER
Dementsprechend wurden die zwischen dem 6. Februar und dem 31. Juli zu kassierenden Kreditraten von Walddorfbewohnern und Kooperativen, die im Rahmen der Verordnungsbeschlüsse in den von den großen Erdbeben vom 6. Februar betroffenen Provinzen mit Krediten versorgt wurden, auf Dezember verschoben 31, ohne die Voraussetzung der Anwendung zu suchen. Für diese Forderungen werden während der Stundungsfrist keine Zinsen berechnet.
Die Verordnung trat am 6. Februar in Kraft.